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DRK Altenpflegeheim "Dr. Dorothea Christiane Erxleben"

Lausitzer Straße 7, 02828 Görlitz

In den Jahren 1999 bis 2001 entstand durch Um- und Neubau das Alten- und Pflegeheim des Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V. auf der Lausitzer Straße 7 in Görlitz.
Der zweite Teilkomplex des ehemaligen Feierabendheimes wurde von Juli 2005 bis Mai 2006 für altengerechtes Wohnen umgebaut und anlässlich des Weltrotkreuztages eingeweiht.

Ansprechpartner

Frau Katharina Scholz

Tel.: 03581-362561
Fax: 03581-362555
sh@drk-goerlitz.de

Anschrift

DRK Kreisverband Görlitz
Stadt und Land e.V.

Lausitzer Straße 20-22
02828 Görlitz
Tel.: 03581-362410
info@drk-goerlitz.de

Unser Haus bietet 96 Pflegeplätze in:

  • 80 Einzelzimmern und 8 Zweibettzimmern
  • Zusätzliche Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege können in Anspruch genommen werden.
Frau Katharina Scholz
(Stellvertretende Heimleitung)
03581-362561 sh@ich-will-keinen-spamdrk-goerlitz.de
Frau Annegret Marx
(Heimverwaltung)
03581-362508 verwaltung.aph@drk-goerlitz.de
Frau Claudia Teichert
(Pflegedienstleitung Wohnbereich-1)
03581-362514 pdl.aph@ich-will-keinen-spamdrk-goerlitz.de
Frau Yvonne Effmert
(Pflegedienstleitung Wohnbereich-2)
03581-362534 pdl2.aph@ich-will-keinen-spamdrk-goerlitz.de

24 – Stunden

Pflegefachkraft 03581-362511
Fax 03581-362555

Wohnen in bester Betreuung:

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung. Sie werden von examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern gepflegt und bestmöglich medizinisch betreut. Bei uns finden Sie die richtigen Rahmenbedingungen, wenn es darum geht, Ihr Leben unabhängig aber mit der unter Umständen gebotenen Sicherheit zu gestalten.

Leistungen:

  • Grundpflege.
  • Leistung der medizinischen Behandlungspflege.
  • hauswirtschaftliche Versorgung.
  • soziale Dienste (Beratung und Betreuung).
  • Angebot für Kultur und Freizeit (z.B. Veranstaltungen).
  • haus- und fachärztliche Versorgung.

An wen richtet sich unser Angebot?

  • Menschen ab dem 60. Lebensjahr, die aufgrund Ihres Alters der Begleitung bedürfen
  • pflegebedürftig sind
  • altersbedingte Erkrankungen aufweisen
  • einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen
  • desorientiert sind
  • aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe bedürfen

Was kostet ein Pflegeplatz?

Bei Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden.
Die Pflegekasse übernimmt bei vollstationärer Pflege höchstens die unten ausgewiesene Pauschale entsprechend des Pflegegrades.

Ist die Entrichtung des monatlichen Heimentgeltes aus dem eigenen Einkommen nicht möglich, kann beim Sozialamt Sozialhilfe beantragt werden.

Gern geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Informationen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Pflegesätze ab: 01.06.2023

Pflegegrad Tagessatz Pflegekasse Monatlicher Eigenanteil
2 110,83 770,00 € 2.601,45 €
3 127,00 € 1.262,00 € 2.601,34 €
4 143,87 € 1.775,00 € 2.601,53 €
5 151,43 € 2.005,00 € 2.601,50 €

Auf Grundlage der monatlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis von 30,42 Tagen als täglicher und monatlicher Wert im Rahmen der Vergütungsvereinbarung entstehen Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich bei den Eigenanteilen der jeweiligen Pflegegrade.

In den Pflegesätzen sind Aufwendungen für Pflege und Betreuung sowie für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwand und eine Ausbildungspauschale enthalten.

Die detaillierten Beiträge entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Tabelle

  Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesatz 69,17 € 85,34 € 102,21 € 109,77 €
darunter: einheitlicher Eigenanteil
an pflegebedingten Aufwendungen
43,86 € 43,86 € 43,86 € 43,86 €
Ausbildungszuschlag 4,06 € 4,06 € 4,06 € 4,06 €
Unterkunft 20,19 € 20,19 € 20,19 € 20,19 €
Verpflegung 6,36 € 6,36 € 6,36 € 6,36 €
Investitionskosten 11,05 € 11,05 € 11,05 € 11,05 €
Gesamt pro Tag 109,63 € 125,80 € 142,67 € 150,23 €
Gesamt pro Monat 3.334,94 € 3.826,84 € 4.340,02 € 4.570,00 €
abzgl. Leistung Pflegekasse 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €
monatlicher Eigenanteil für Heimbewohner 2.601,45 € 2.601,34 € 2.601,53 € 2.601,50 €
Zahlbetrag bei Abzug des 5%-igen Leistungszuschlages 2.528,58 € 2.528,46 € 2.528,65 € 2.528,62 €
Zahlbetrag bei Abzug des 25%-igen Leistungszuschlages 2.237,03 € 2.236,95 € 2.237,09 € 2.237,07 €
Zahlbetrag bei Abzug des 45%-igen Leistungszuschlages 1.945,50 € 1.945,44 € 1.945,56 € 1.945,53 €
Zahlbetrag bei Abzug des 70%-igen Leistungszuschlages 1.581,10 € 1.581,06 € 1.581,11 € 1.581,10 €

Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil der Bewohner

Die Pflegekassen bezuschussen ab dem 01.01.2022 die Eigenanteile der Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gestaffelt nach der Dauer der vollstationären Unterbringung mit einem Leistungszuschlag. Dadurch ergibt sich für die Bewohner folgende prozentuale Entlastung hinsichtlich des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen:

Prozentuale Entlastung Dauer des Leistungsbezugs
5 Prozent 1 bis einschließlich 12 Monate
25 Prozent mehr als 12 Monate
45 Prozent mehr als 24 Monate
70 Prozent mehr als 36 Monate

Wir bitten Sie uns in Kenntnis zu setzen, wenn der von Ihnen angemeldete Heimplatz nicht mehr benötigt wird.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben, Kontakt auf.