Worin unterscheiden sich FSJ und BFD?
Bei Freiwilligen, die unter 27 Jahren sind, gibt es zwischen dem BFD und dem FSJ keine Unterschiede. Beide Dienstformate sind gesetzlich gleich anerkannt und bieten folgenden Rahmen:
FSJ und BFD beim DRK Landesverband Sachsen e.V. | |
Alter | i.d.R. ab 16 Jahre (Vollendung der Vollzeitschulpflicht) bis Vollendung des 26. Lebensjahres |
Umfang | Vollzeit, 6-18 Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate |
Beginn | i.d.R. zum 1. August oder 1. September, aber auch individuell verhandelbar |
Taschengeld | Die Freiwilligen erhalten ein Taschen- und Verpflegungsgeld |
Versicherung | Freiwillige werden während ihres Dienstes kranken-, renten- und unfallversichert |
Kindergeld | Kindergeldanspruch besteht |
Pädagogische Begleitung | Freiwillige besuchen 25 Seminartage bei 12 Monaten Dienstzeit Im FSJ werden alle Seminare vom DRK LV Sachsen e.V. veranstaltet. Im BFD sind 5 Seminartage an den staatlichen Bildungszentren zu absolvieren und 20 Seminartage werden vom DRK LV Sachsen e.V. veranstaltet. |
Bescheinigung | Teilnahmebescheinigung und qualifiziertes Zeugnis |
Für Menschen über 27 Jahre bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD) die Chance, sich für die Gesellschaft zu engagieren, praktische Erfahrungen im sozialen Bereich und oder eine neue Perspektive für die Zukunft zu sammeln.
Der BFD leistet einen Beitrag zur Förderung des lebenslangen Lernens. Freiwilligendienstleistende werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in den Dienst einzubringen, weiter zu entwickeln und sich in einem neuen Bereich beruflich zu orientieren.
Vorraussetzungen
- Vollzeitschulpflicht (10 Jahre) ist erfüllt
- Motivation und Freude an der Arbeit mit Menschen
- Interesse am Austausch mit anderen jungen Leuten und zur Selbstreflexion bei der Arbeit und in unseren Seminaren
Beginn, Dauer und Arbeitszeit
- i.d.R. zum 01. August oder 01. September, aber auch individuell verhandelbar
- 12 Monate (mindestens jedoch 6 Monate/ maximal 18 Monate)
- Wochenarbeitszeit (FSJ): Vollzeit
- Wochenarbeitszeit (BFD): Teilzeit ab 21h oder Vollzeit
Das bieten wir Dir!
- fachliche Anleitung bei deiner Arbeit
- individuelle Pädagogische Begleitung durch das DRK Team
- monatliches Taschengeld
- 29 Tage Urlaub bei einer Dienstzeit von 12 Monaten
- 14 (BFD über 27 Jahre) bzw. 25 Seminartage inkl. Weiterbildung & Austausch mit anderen Freiwilligen
- Übernahme aller Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege und Arbeitslosenversicherung) und der gesetzlichen Unfallversicherung
- Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Arbeitszeugnis und DRK Abschlussbescheinigung
- Anerkennung der Dienstzeit als Wartesemester fürs Studium und als Praxisanteil bei diversen Ausbildungen möglich
- Erste-Hilfe Schein