Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Bereich Ausbildungs-/ Bildungszentrum des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Görlitz Stadt und Land e. V.
1. Anmeldung:
- Zur Teilnahme an Erste Hilfe Lehrgängen, Fort- und Weiterbildungen bedarf es einer Anmeldung, online, per E- Mail oder persönlich.
a.a.- Eine Anmeldung zu einem unserer Kurse dürfen nur Volljährige und bei minderjährigen die Erziehungsberechtigten Personen. - Durch die textliche Buchungsbestätigung des DRK Kreisverbandes Görlitz Stadt und Land e. V. wird die Anmeldung verbindlich.
- Die AGB für die Bereiche Erste Hilfe sowie Fort- und Weiterbildungen werden bei Onlinebuchungen mit der Anmeldung bestätigt und akzeptiert. Bei schriftlicher oder persönlicher Anmeldung werden die AGBs der Buchungsbestätigung verschickt und damit durch den Empfänger akzeptiert.
2. Zahlungsbedingungen:
- Die Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des DRK Kreisverbandes Görlitz Stadt und Land e. V.
- Die fällige Gebühr bei Erste Hilfe Lehrgängen ist im jeweiligen Lehrgang beim Kursleiter ausschließlich mit Kartenzahlung vor Ort zu entrichten. Handelt es sich bei dem gebuchten Lehrgang um eine Ersthelferausbildung deren Kosten von einer Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse gezahlt wird, so muss das Ab-rechnungsformular der jeweiligen Berufsgenossenschaft, bis zu Beginn des Erste Hilfe Lehrgangs im Original und vollständig ausgefüllt vorliegen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Die Gebühr für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist nach Erhalt der Rechnung fällig. - Liegt das Abrechnungsformular der jeweiligen Berufsgenossenschaft/ Unfall-kasse nicht bis spätestens 2 Wochen nach dem Lehrgangsende dem DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e. V. vor, werden dem entsprechenden Unternehmen die angefallenen Lehrgangskosten in Rechnung gestellt.
- Sollte eine Berufsgenossenschaft bzw. eine Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern, so wird dem jeweiligen Unternehmen des/der betrieblichen Ersthelfer/s die Kosten in Rechnung gestellt.
- Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.
3. Teilnahmebescheinigungen:
- Die Teilnehmenden der Ersten Hilfe Lehrgänge, erhalten eine Teilnahmebe-scheinigung, wenn im Lehrgang alle Lehrgangsinhalte abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr von 50,00 € (private Person) entrichtet wurde bzw. ein komplett ausgefülltes Abrechnungsformular der Berufsgenossen-schaft/ Unfallkasse im Original vorliegt.
- Die Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungen, erhalten eine Teilnahmebe-scheinigung, wenn sie an der Veranstaltung teilgenommen haben und wenn die entsprechende Kursgebühr entrichtet wurde.
- Ersatzteilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgegeben.
4. Inhouse- Lehrgänge:
- Inhouse-Erste Hilfe Lehrgänge in Räumlichkeiten des Auftragsgebers können nur abgehalten werden, wenn die jeweils geltenden Hygienebestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona Virus eingehalten werden können.
Darüber hinaus muss der Auftraggeber einen zur Durchführung von Lehrgän-gen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Der Raum muss mindestens eine Grundfläche von 50qm haben, gut beleuchtet sein und die Möglichkeit bieten, Personen praktisch sowie theoretisch zu schulen. Stromquellen müssen vor-handen sein. - Inhouse- Fort- und Weiterbildungen in Räumlichkeiten des Auftragsgebers können nur abgehalten werden, wenn die jeweils geltenden Hygienebestim-mungen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona Virus eingehalten wer-den können.
5. Stornierung:
- Bis 10 Werktage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Erste Hilfe sowie Fort- und Weiterbildungen kostenlos möglich.
- Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei der Stornierung generell Kosten von 50% der Kursgebühr an.
- Unter 3 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierung generell Kosten von 80% der Kursgebühr an.
- Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
- Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100% an.
- Als Berechnungsgrundlage für stornierte Kurse sowie Inhouse Kurse dient der im Vorfeld vereinbarte Festpreis.
6. Kursabsage durch den DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e. V.:
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für den geplanten Kurs, aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung des Referenten/ Ausbil-der, kann ein Kurs durch den DRK Kreisverband Görlitz Stadt und Land e. V. abgesagt werden.
7. Nebenrede:
- Nebenabrede bedürfen der Schriftform.
8. Datenschutz:
- Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Artikel 6 Abs. 1 a) - d), f), 9 Abs. 2 a), c), h) und i) der Datenschutz-Grundverordnung sowie §§ 22 Abs. 1 Nr. 1 b) und c), 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Die Verarbeitung erfolgt vorrangig zur Erfüllung vertraglicher Pflichten (Artikel 6 Abs. 1 b), 9 Abs. 2 h)), nämlich der Erbringung unserer Leistungen.
- Soweit erforderlich, verarbeiten wir die Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten (Artikel 6 Abs. 1 f), 9 Abs. 2 f)), beispielsweise in folgenden Fällen:
i. Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten;
ii. Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Weiterhin unterliegen wir diversen gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen (z. B. dem Infektionsschutzgesetz und den Regelungen der Sozialgesetzbücher). Zu den Zwecken der Verarbeitung in diesem Zusammenhang (Artikel 6 Abs. 1 c), 9 Abs. 2 i)) gehören unter anderem Meldepflichten an gesetzlich benannte Stellen, zum Beispiel im Falle des Auftretens meldepflichtiger Erkrankungen.
- Auch eine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten für bestimmte Zwecke (Artikel 6 Abs. 1 a), 9 Abs. 2 a)) berechtigt uns zur Verarbeitung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt jedoch nur für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
9. Sonstiges:
- Gerichtsstandort ist für beide Parteien Görlitz.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.
Görlitz, 15.03.2022