Eine Pflege-person ist wegen Erholungs-urlaub, Krankheit oder ähnlichem an der Pflege gehindert.
Dann bezahlt die Pflege-kasse auf Antrag die Ersatz-pflege für längstens 4 Wochen jedes Jahr.
Aber nur, wenn der oder die Pflege-bedürftige schon 6 Monate einen Pflege-grad hat.
Für die Ersatz-pflege bezahlt die Pflege-kasse höchstens 1.612 € im Jahr.
Auch Dienste für einige Stunden gehören dazu. Genaues sagt Ihnen unsere Gruppe.
Unser Angebot ist Betreuung, persönliche Hilfe für die Zeit wenn Sie nicht da sind. Sie als Pflege-person können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen. Oder um Termine zu haben oder einfach einmal Zeit für sich selbst haben.
Die Pflege zum Verhindern wird auf Antrag bei der Pflege-kasse erlaubt.