(1) Der „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V.“ verfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins ist:
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung);
- die Förderung der Bildung;
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Förderung des Suchdienstes für Vermisste;
- die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes;
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke;
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Der Satzungszweck des „Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Görlitz Stadt und Land e.V.“ wird insbesondere verwirklicht durch die Erfüllung folgender Aufgaben:
- Betrieb von Einrichtungen und Diensten, wie z.B. Kindertageseinrichtungen, Altenpflegeeinrichtungen, Veranstaltungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben für Behinderte und Senioren, Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Jugend-Rot-Kreuz und in Projekten der offenen Jugendarbeit, Bevölkerungsausbildung in erster Hilfe, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen insbesondere von Pflege– und Betreuungspersonal zur Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben und die Gesundheit, die Wohlfahrt, die Jugend und die Bildung fördern;
- Hilfe für Kriegsopfer und Opfer von bewaffneten Konflikten, wie den Betrieb von Einrichtungen und Dienste der Flüchtlingshilfe und für Asylsuchende;
- Betrieb von Einrichtungen und Diensten für Spätaussiedler und für Opfer von Naturkatastrophen und anderen Notsituationen;
- Betrieb von Suchdiensten;
- Medizinische Absicherung von Veranstaltungen als gesundheitliche Vorbeugung bzw. Abhilfe bei Eintritt des Notfalls;
- Präventivmaßnahmen und Vorhaltung von Einsatzkräften für den Katastrophen- und Zivilschutz; auch unter Einsatz von Rettungshunden;
- Betrieb von Einrichtungen und Diensten, wie Rettungsdiensten, Bergrettung und Wasserrettung zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten
- Durchführung von Veranstaltungen zur Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerechtes sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung;
- Förderung der Gesundheit durch Dienste und Veranstaltungen zur Gesundheitsaufklärung – und Gesundheitsvorsorge, wie die Durchführung verbandlicher Blutspendetermine und die Betreuung der Blutspender;
- Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
(2) Der Kreisverband fördert die Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Gliederungen und deren Mitglieder. Ihm obliegt die Vertretung der Ortsvereine sowie deren Gliederungen gegenüber dem Landesverband, dem Land- oder Stadtkreis und den auf Kreisebene tätigen sonstigen Verbänden und Einrichtungen. Er arbeitet eng mit den übrigen Kreisverbänden und mit den Schwesternschaften vom Roten Kreuz innerhalb seines Bereichs zusammen.
(3) Der Kreisverband wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
(4) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond- Bewegung,
- die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
- die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
- die Vermittlung von Familienschriftwechseln.